Casemates d'Artillerie

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Diese reduzierte Artilleriekasematte für zwei 75 mm Geschütze wurde in einer vorläufigen Beschreibung der Technischen Abteilung des Heeres (STG) 1936 entwickelt und beschrieben. Sie war für Flankenfeuer aus der Stellungsartillerie in Abschnitten vorgesehen, die nicht durch die von der Kommission für die Organisation befestigter Regionen (CORF) geplanten Artilleriebefestigungen geschützt waren. In dieser Beschreibung gab es neben neben den Kampfräumen keine Technikräume oder eine GFM-Kuppel, sondern lediglich Munitionslager. 1937 folgten Änderungen zum ersten Entwurf, die genehmigt wurden und zahlreiche Verbesserungen mit sich brachten. Die ursprüngliche, reduzierte Kasematte ist je nach Lage in der Schutzstufe 2 (2,25 m Beton über Türpfosten) oder 3 (2,75 m Beton über Türpfosten) ausgestattet und wurde in zwei flankierenden Varianten, rechts oder links, ohne GFM-Kuppel entwickelt. Die verbesserte Kasematte, die aus der Änderung Nr. 1 hervorgeht, existiert in vier Varianten: – eine rechte Ausführung mit und ohne GFM-Kuppel – eine linke Ausführung mit und ohne GFM-Kuppel. Die ursprüngliche Version verfügte weder über Strom, Belüftung noch über Wohn- oder Schlafräume. Lediglich ein sehr kleiner Telefonraum waren vorhanden.

Diese Kasematten waren mit zwei 75 mm Feldgeschützen Mle 1897/33 bewaffnet. Diese 1933 modernisierte Version des bewährten und berühmten 75 mm Geschützes Mle 1897 aus dem 1. Weltkrieg zeichnete sich durch eine Gabellafette und einen verbesserten Seiten- und Höhenrichtbereich im Vergleich zum Originalmodell aus. Diese Version, die aufgrund ihrer Gelenklafette zerbrechlicher als erwartet war, entsprach nicht den Anforderungen der Artilleristen für ihren auch vorgesehenen Einsatz als Panzerabwehrkanone. Die Produktion wurde daher auf etwa einhundert Geschütze begrenzt, die anschließend in Hilfsartilleriekasematten der Stellungsartillerie zugeteilt wurden.

Die Geschütze wurden fest installiert. Nach der Positionierung auf ihren Stützen wurden die beiden Gerätezugänge mit sandsackverstärkten Schienen hinter einer zweiflügeligen Tür abgedichtet. Der Personaleingang war durch eine gepanzerte Tür mit Schießscharte und anschließend durch eine wasserdichte Tür verschlossen. Zwei Schießscharten für Maschinengewehre vom Typ Mle 1924/29, die die Eingänge und die Rückseite schützten, sowie ein Handgranatenrohr an der ungeschützten Front sorgten für die Nahverteidigung. Die durch die Änderung Nr. 1 entstandene Version konnte zur Verteidigung des oberen Bereichs und der umliegenden Flächen mit einer GFM-Typ-A-Kuppel ausgestattet werden. Die Beobachtung erfolgte durch die Schießluken oder, in der entsprechenden Variante, über die GFM-Kuppel. Falls keine GFM-Kuppel vorhanden war, war im Technikraum die Installation eines Periskops vorgesehen. In der Praxis erwies sich all dies als recht unbefriedigend. Der ursprüngliche Standardplan sah maximal 500 Schuss Munition pro Geschütz vor. Das Munitionslager erlaubte bis zu 1000 Schuss pro Geschütz, verteilt auf das Hauptmagazin und die Patronenlager. In der Praxis wurden jedoch auch in diesem Fall nur 500 Schuss allein im Magazin gelagert. Die leeren Hülsen werden manuell durch ein Rohr neben den Geschützen ausgeworfen. Dieses Rohr mündet in eine Hülsengrube.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

Letzter Stand: 01.07.2026